Staionäre Angebote

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Anschlussbehandlung

Eine Sonderform der medizinischen Rehabilitation stellt die Anschlussheilbehandlung (AHB) da. Diese werden oft unmittelbar nach Operationen eingeleitet, z.B. neue Kniegelenke / Hüftgelenke oder Eingriffen an der Wirbelsäule, können aber auch zeitnah an eine Krankenhausbehandlung anschließen. Die Beantragung läuft direkt über den Sozialdienst im Krankenhaus und kann bereits während des Krankenhausaufenthaltes organisiert und begonnen werden. Die weitere Behandlung kann dann in Form einer ambulanten Reha fortgesetzt werden.

Für die AHB gilt ein festgelegter Indikationskatalog. Je nach Kostenträger bestehen eigene Listen mit Vertragskliniken.

Die AHB dauert im Allgemeinen 3 Wochen. Da ihr ein verkürztes Antragsverfahren zugrunde liegt, bestehen allerdings sehr „enge“ Vorgaben. Der Krankenhausarzt muss die AHB befürworten und Sie müssen einverstanden sein. Dann wird die Sozialberatung des Krankenhauses Sie über die Möglichkeiten beraten und den Antrag in die Wege leiten.